Wir informieren unsere Bürgerinnen und Bürger über die Möglichkeit der Bürgerauskunft. Wir haben die URL-Adresse beigefügt, über die die Bürgerauskunft aufgerufen werden kann: www.zemaonline.de / https://www.buergerserviceportal.de/bayern/service. und http://www.verwaltung.bayern.de

1. Bürgerauskunft: Rechtliche Grundlagen, Datenumfang

Der Datenumfang der Bürgerauskunft beinhaltet gemäß Art. 31 des bayerischen Meldegesetzes folgende Daten zu einer einzelnen Person (einfache Melderegisterauskunft):

(1) Familienname
(2) Vornamen
(3) Doktorgrad
(4) derzeitige Anschriften

Das bayerische Meldegesetz wurde zum 01.11.2015 durch das Bundesmeldegesetz (BMG) abgelöst. Nach § 44 Abs. 1 BMG (Einfache Melderegisterauskunft) wird bei der Auskunft zu einer einzelnen Person zusätzlich zu den o.g. Daten noch übermittelt, dass die Person verstorben ist (sofern zutreffend).

Wenn die abgefragten Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, müssen diese gem. § 44 Bundesmeldegesetz bei der Suchanfrage angegeben werden.

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