Aktuelles

 Hier wird abgeschleppt

Nachdem es in letzter Zeit wiederholt zu Behinderungen der Müllabfuhr gekommen ist und diese besonders im Bereich der vorderen Kirchbergstraße gezwungen war umzukehren, weisen wir nochmals auf den § 12  Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) hin:

Das Halten ist unzulässig - an engen und unübersichtlichen Straßenstellen.
Eng ist eine Straße i.d.R. dann, wenn der zur Durchfahrt insgesamt freibleibende Raum 3 m unterschreitet.

In diesem Fall sind keine gesonderten Halteverbotsschilder erforderlich, sondern das Verbot gilt automatisch.

Grund dieses Verbots ist die Sicherstellung ausreichenden Raums für den fließenden Verkehr. Dadurch soll gewährleistet werden, dass bei Notfällen jederzeit die Zufahrt von Feuerwehr oder Rettungswagen möglich ist. Auch kommunale Versorgungsfahrzeuge dürfen nicht behindert werden.

Bei Behinderung von Einsatz- und Versorgungsfahrzeugen, kann das verursachende Fahrzeug abgeschleppt werden!

Der Fachbereich Naturschutz und Landschaftspflege des Landratsamts (FB51) weist auf eine neue Broschüre zum Thema Heckenpflege hin.

Unter dem Überbegriff Erhaltung und Sicherung eines optimalen Bestandes, wird auch auf die Bedeutung von Hecken und Gehölzen für Mensch und Natur Bezug genommen. Neben den rechtlichen Grundlagen zum Heckenschutz, findet man hier auch wertvolle Hinweise zum schonenden und pflegenden Heckenschnitt.

Diese Broschüre können Sie hier direkt herunterladen

Seit Jahresbeginn wird im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus durchgeführt. Bei dieser Erhebung handelt es sich um Deutschlands größte jährliche Haushaltsbefragung im Zuständigkeitsbereich der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Auch aus Theilheim wurden für 2021 Anschriften für die Mikrozensus-Befragung ausgewählt. Die dort wohnenden Haushalte werden daher im Verlauf des Jahres 2021 eine Aufforderung zur Teilnahme an der Erhebung erhalten.

Rechtsgrundlage für die Durchführung des Mikrozensus ist das Mikrozensusgesetz (MZG) vom 7. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2826). Für den überwiegenden Teil der Fragen sind volljährige oder einen eigenen Haushalt führende minderjährige Personen zur Auskunft verpflichtet. Dem Datenschutz wird durch die statistische Geheimhaltung voll Rechnung getragen. Die für den Mikrozensus erhobenen Einzelangaben werden ohne Ausnahme geheim gehalten und nur für statistische Zwecke verwendet.

Unser Gemeinderat wird sich in der nächsten Sitzung mit der Auftragsvergabe für diese lang geplante Maßnahme beschäftigen.

Der voraussichtliche Baubeginn soll, mit den üblichen Corona-Fragezeichen versehen, im Juni 2021 sein. Wenn alles nach Plan verläuft, wird das Projekt bis Ende November dieses Jahres abgeschlossen sein.

die Grundschule in Theilheim

Unsere Grundschule ist seit dem 25.01.2021 an das schnelle Glasfasernetz der Telekom angeschlossen. Diese sogenannte Breitbandanbindung mit 250 Mbit/s, ist ganz besonders jetzt beim Distanzunterricht über das Internet eine wertvolle Unterstützung für die Lehrkräfte und Schüler*innen.

Dieser Anschluss kostete insgesamt 87.878,98 € und wurde aus Mitteln zur Förderung von Glasfaseranschlüssen für Schulen (FTTH4School), von Bund und Freistaat Bayern, mit 50.000 € gefördert. Der Eigenanteil der Gemeinde betrug insgesamt 37.878,98 €. Dazu kommen noch die Kosten der hausinternen Verkabelungs- und Anschlussarbeiten i.H.v. rund 4.500 €.

Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus.

Zusätzliche Informationen

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