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Notdienst im Rathaus zwischen Weihnachten und Silvester
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In der Woche zwischen den Weihnachtsfeiertagen und Silvester ist das Bürgerbüro ausschließlich von
Mittwoch, 27.12.2023 bis Freitag, 29.12.2023
jeweils nur von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr
geöffnet.
Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung. Telefonisch 09303 981121 0 oder mittels unserer Online-Terminvereinbarung.
Alle anderen Fach- und Geschäftsbereiche im Rathaus sind zwischen den Jahren geschlossen.
Auch der Bauhof bleibt geschlossen. Der Winterdienst wird selbstverständlich durchgeführt.
Ab Dienstag, 02.01.2024 stehen das Rathaus und der Bauhof allen Bürgerinnen und Bürgern wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.
Niederschriften bis April 2021
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Hier gelangen Sie zu den Protokollen der Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse, bis zum Start unseres Bürgerinformationssystems, ab dem 1. Mai 2021.
Niederschriften der Ausschusssitzungen
Niederschriften der Gemeinderatssitzungen
Termine
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Der Terminkalender wird überarbeitet. Bitte schauen Sie in einigen Tagen wieder vorbei!
Online - Melderegisterauskünfte
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Wir informieren unsere Bürgerinnen und Bürger über die Möglichkeit der Bürgerauskunft. Wir haben die URL-Adresse beigefügt, über die die Bürgerauskunft aufgerufen werden kann: www.zemaonline.de / https://www.buergerserviceportal.de/bayern/service. und http://www.verwaltung.bayern.de
1. Bürgerauskunft: Rechtliche Grundlagen, Datenumfang
Der Datenumfang der Bürgerauskunft beinhaltet gemäß Art. 31 des bayerischen Meldegesetzes folgende Daten zu einer einzelnen Person (einfache Melderegisterauskunft):
(1) Familienname
(2) Vornamen
(3) Doktorgrad
(4) derzeitige Anschriften
Das bayerische Meldegesetz wurde zum 01.11.2015 durch das Bundesmeldegesetz (BMG) abgelöst. Nach § 44 Abs. 1 BMG (Einfache Melderegisterauskunft) wird bei der Auskunft zu einer einzelnen Person zusätzlich zu den o.g. Daten noch übermittelt, dass die Person verstorben ist (sofern zutreffend).
Wenn die abgefragten Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, müssen diese gem. § 44 Bundesmeldegesetz bei der Suchanfrage angegeben werden.
Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
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Die Gemeinde Theilheim führt entsprechend der Bayerischen Gigabitrichtlinie
(BayGibitR) vom 14.07.2020 bis 14.09.2020 eine Markterkundung durch.
Dokument zur Markterkundung:
Kartendarstellung zur Ist-Versorgung vor der Markterkundung:
Übersichtsplan Breitbandversorgung (PDF)
Die Adressliste wird nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung den Netzbetreibern zur Verfügung gestellt.
• Verpflichtungserklärung (PDF)
• Nutzungsbedingungen für die Adressliste (PDF)
Informationen zum Breitbandausbau erhalten Sie von
Thomas Häusner
Telefon: 09303 9069-72
E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!