Aktuelles aus Theilheim
Festsetzung der Grundsteuer 2021
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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.05.2021 die Hebesätze der Grundsteuer A auf 300 und der Grundsteuer B auf 300 für das Kalenderjahr 2021 festgesetzt. Gegenüber dem Kalenderjahr 2020 ist damit keine Änderung eingetreten, so dass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2021 verzichtet wird.
Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2020 veranlagten Höhe festgesetzt.
Die Grundsteuer 2021 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundstücksabgabebescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2021 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2020 in einem Betrag am 01.07.2021 fällig. Sollten die Grundsteuer-hebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge) werden Änderungsbescheide erteilt.
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Die amtliche Bekanntmachung zur Festsetzung der Grundsteuer 2021 finden Sie hier
Mitgliederversammlung 2021 Jagdgenossenschaft Theilheim
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Die Jagdgenossenschaft Theilheim lädt zu ihrer nichtöffentlichen Mitgliederversammlung ein:
am Donnerstag, den 8. Juli 2021, 20:00 Uhr
im Vereinsheim des Kleintierzüchtervereins, Türschengraben
Die gesamte Einladung im Original zum Download
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021
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Haushaltssatzung der Gemeinde Theilheim für das Haushaltsjahr 2021
Der Gemeinderat der Gemeinde Theilheim hat in seiner Sitzung am 11.05.2021 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen.
Das Landratsamt Würzburg hat die Haushaltssatzung sowie den dazugehörigen Haushaltsplan rechtsaufsichtlich wie folgt geprüft (Schreiben vom 10.06.2021):
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Theilheim für das Jahr 2021 wird hiermit amtlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haussatzung öffentlich aus. Die Haushaltssatzung 2021 samt Anlagen kann aufgrund der Corona-Krise nach Terminvereinbarung in der Gemeindeverwaltung im Rathaus Theilheim eingesehen werden.
Theilheim, den 21.06.2021
Gemeinde Theilheim
Thomas Herpich
1. Bürgermeister
Die Satzung finden Sie hier.
Johannisfeuer 2021 - Spezial Ausgabe
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Unter dem Motto "Burger & Pommes TO GO", veranstaltet die KJG Theilheim ein etwas anderes Johannisfeuer. Das Feuer prasselt diesmal (leider wieder) nur im Grill und in der heißen Friteuse. Es gibt Burger für jeden Geschmack, von Cheese bis Vegan". Auch die Liebhaber von Curly Fries kommen aber garantiert auf Ihre Kosten.
Wir müssen leider noch ein paar Coroan-Regeln einhalten, deshalb müssen die Burger und die Pommes vorher bestellt werden.
Abholen könnt Ihr die Gaumenfreuden dann im Hof des Pfarrheims (Weinfestküche).
Alle Angebote, Preise, Details und Bestellen findet und könnt ihr hier: Johannisfeuer 2021
Der TTC sammelt Altpapier
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Der Tischtennis Club Theilheim sammelt Altpapier - unterstützen Sie den Breitensport!
Am kommenden Samstag, 19, Juni 2021, findet unsere traditionelle Altpapiersammlung wieder im gewohnten Format statt.
Die Abholung erfolgt morgens bereits ab 9 Uhr. Bitte stellen Sie Ihre Altpapier- und Kartonspenden rechtzeitig am Straßenrand bereit.
Wir bedanken uns schon jetzt für Ihre tatkräftige Unterstützung
Ihr Tischtennis-Club-Theilheim - TTC
Die nächsten geplanten Altpapiersammlungen finden statt:
am Samstag, den 18.09. und am Samstag, den 27.11.2021
Bekanntmachung über Laserscanningvermessungen
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Bekanntmachung über Laserscanningvermessungen
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Das Bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) lässt von Juli 2021 bis Juni 2022 im Landkreisgebiet Laserscanningbefliegungen durchführen, um die Geländeformen vom Flugzeug aus zu erfassen. Als Ergebnis entsteht ein Digitales Geländemodell, das die Geländeform in höchster Genauigkeit wiedergibt. Das Digitale Geländemodell ist insbesondere für den Hochwasserschutz von großer Bedeutung und zur Minderung der Erosionsgefährdung in der Landwirtschaft. Zusätzlich dient es als Nachweis von Maßnahmen in der Forstwirtschaft.
Copyright Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, 2021
Zur Qualitätskontrolle der gemessenen Daten müssen Dachflächen und ebene Geländeflächen (z. B. Straßenabschnitte, Flächen auf Sportplätzen usw.) vor der Befliegung durch Mitarbeiter des LDBV oder Mitarbeiter der beauftragten Befliegungsfirmen eingemessen werden. Die Mitarbeiter können sich durch Bestätigungsschreiben des LDBV ausweisen. Die Vermessungsarbeiten sollten überwiegend auf öffentlichen Grundstücken vorgenommen werden. In Ausnahmefällen könnten die Mitarbeiter der Messtrupps um das Betreten privater Grundstücke nachfragen.
Wir bitten Sie, den Arbeiten Verständnis entgegenzubringen und den Mitarbeitern der Messtrupps den Zutritt zu Ihrem Grundstück zu gewähren. Bei Rückfragen können Sie am LDBV, Referat 84 weitere Informationen erhalten.
Informationen zu Laserscanning und dem Digitalen Geländemodell finden Sie im Internet unter
https://www.ldbv.bayern.de/produkte/3dprodukte/laser.html
und
https://www.ldbv.bayern.de/produkte/3dprodukte/gelaende.html