Aktuelles

Schild Bauarbeiten 

Wegen eines gebrochenen Abdeckgitters bleibt der Triebweg am Steilstück unterhalb des ehemaligen Sportheims bis voraussichtlich Ende August gesperrt.

Hier besteht akute Verletzungsgefahr für Fußgänger und Radfahrer.

Amtliche Bekanntmachungen werden nur noch digital auf der Internetseite der Gemeinde Theilheim veröffentlicht.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.07.2024 einen entsprechenden Beschluss in öffentlicher Sitzung gefasst.

Über diesen Link können Sie sich über alle Bekanntmachungen der Gemeinde informieren: theilheim.de/amtliches.html

Ihre Vorteile:

Für Sie hat das zum einen den Vorteil, dass der Gang zur Amtstafel entfällt – und auch mancher Gang in das Rathaus.
Denn bezieht sich eine Bekanntmachung auf zur Einsicht auszulegende Unterlagen (wie z. B. Satzungen oder Verordnungen), werden auch diese über das Internet zugänglich gemacht.
Bekanntmachungen bleiben online verfügbar und werden auf der gemeindlichen Homepage archiviert.

Was passiert mit der ehemaligen Amtstafel vor dem Alten Rathaus?:

Alle im Gemeindebereich vorhandenen Aushängekästen dienen lediglich der Information und sind nicht amtlich.
Die bisherige Gemeindetafel (ehem. Amtstafel) vor dem alten Rathaus wird ab 01.08.2024 als Aushangkasten geführt.

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Bildnachweis: iStockphoto / kojihirano

 

Tatsächlich ist 2024 in Unterfranken kein ausgeprägtes Hornissen- oder Wespenjahr.

Wenn Sie trotzdem ein Hornissen- oder Wespennest in Ihrem Gebäude haben, sollten Sie sich an den Verein AKAN e.V. (AKAN, der Arbeitskreis Arten- und Naturschutz) wenden.

Entfernen Sie das oder die Nester auf keinen Fall auf eigene Faust. Diese Insekten sind äußerst wehrhaft uns sehen obendrein auch noch sehr gut.

Der AKAN e.V. ist kompetenter Ansprechpartner bei Fragen rund um Wespen, Hummeln und Hornissen. Sein Arbeitsschwerpunkt besteht darin, Konflikte zwischen Mensch und wild lebenden Tieren im häuslichen Bereich zu lösen.

Bei Bedarf kümmert sich AKAN gegen eine Gebühr um das artgerechte Versetzen von Wespen- oder Hornissennestern, ggf. in Koordination mit der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Würzburg.

Sie ereichen den Verein entweder
per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder
telefonisch unter: 0176 56 70 20 30.

Der Verband für Landwirtschaftliche Fachbildung, Kreisverband Kitzingen und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg laden ein zum:

Feldbrandtag 2024: Feldbrandbekämpfung und Risikomanagement in der Landwirtschaft

am Samstag, 10. August 2024 um 10.00 Uhr
Betrieb Niedermeyer, Neuhof 1, 97337 Dettelbach

Immer längere und intensivere Hitzeperioden, bedingt durch den Klimawandel lassen häufig Feldbrände in der Erntezeit mit Schäden an Maschine und Erntegut entstehen.

Welche Maßnahmen dagegen zielführend sind, wird im Rahmen der Veranstaltung erläutert.

Dazu laden in Kooperation der vlf Kitzingen, der vlf Bezirksverband Unterfranken und die Ämter für Ernährung Landwirtschaft und Forsten ein.

Programm:

▪ 10:00 Uhr Begrüßung Gastgeber Klaus Niedermeyer, Vorsitzender vlf Kitzingen

▪ 10:10 Uhr Vortrag: „Praktische Prävention und Regulierungsmöglichkeit von Landwirten und Feuerwehr“, Sebastian Muth, Kreisbrandinspektor Kitzingen

▪ 11:00 Uhr Vortrag: „Rechtlicher und versicherungstechnischer Rahmen im Ernstfall, Roman Kubitschek, Versicherungskammer Bayern

▪ 12:00 Uhr Diskussion und Abschluss, Matthias Ruß, Vorsitzender vlf Unterfranken

 

Auf Ihr Kommen freuen sich

 
Klaus Niedermeyer
1. Vorsitzender
   Matthias Ruß
   Vorsitzender
   Bezirksverband
   Gerd Düll
   Geschäftsführer

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Bei der Beantragung von Reisepässen sollte man derzeit mehr Zeit einplanen:

Grund hierfür sind massive Lieferprobleme der Bundesdruckerei bei der Ausstellung von Reisepässen. Anscheinend war nicht absehbar, dass die Abschaffung der Kinderreisepässe zusätzlichen Bedarf wecken würde.

Die Ausstellung der Pässe, die normalerweis binnen zwei und vier Wochen erfolgt, kann zur Zeit bis zu acht Wochen dauern.

Für dringende Notfälle bietet die Bundesdruckerei ein Expressverfahren an.

Die Kosten für die Express-Gebühr betragen 32,00 € zusätzlich,

zu den Pass-Gebühren von 70,00 € - bei 10-jähriger Gültigkeit ( über 24 Jahre)
oder 37,50 € bei 6-jähriger Gültigkeit ( unter 24 Jahre).

Zusätzliche Informationen