Aktuelles

Bei der Kommandantenwahl der Freiwilligen Feuerwehr am gestrigen Abend, wurden für die Dauer von sechs Jahren
Daniel Slusarek zum 1. Kommandanten und Jürgen Hessmann zu seinem Stellvertreter gewählt.

Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.

Jürgen Hessmann diente der Freiwilligen Feuerwehr Theilheim bereits in den letzten zehn Monaten als 2. Notkommandant.

Ich bedanke mich ausdrücklich bei Thomas Wallrapp (bisher 1. Notkommandant) und Jürgen Hessmann für ihren Einsatz als Notkommandanten in den letzten zehn Monaten.

Anwesend waren rund 45 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Theilheim, wovon 31 stimmberechtigt waren.
Beide Kandidaten wurden im ersten Wahlgang gewählt.
Dabei erhielten 1. Kommandant Daniel Slusarek 24 Stimmen und sein Stellvertreter Jürgen Hessmann 21 Stimmen.
Gemäß Bayerischem Feuerwehrgesetz wären jeweils eine einfache Mehrheit von 16 Stimmen für das Quorum erforderlich gewesen.
 
Zu beiden Kommandantenpositionen wurden aus den Reihen der aktiven, Feuerwehrdienstleistenden, Gegenkandidaten vorgeschlagen.
Beim ersten Wahlgang (1. Kommandant) verzichtete der vorgeschlagene Gegenkandidat von vorne herein auf die Kandidatur.
Bei der Wahl des zweiten Kommandanten, verzichtete einer der beiden vorgeschlagenen Gegenkandidaten von vorne herein auf die Kandidatur.
Der weitere verbleibende Gegenkandidat erhielt sieben Stimmen.
 
Somit bleibt festzustellen, dass beide Kommandanten mit großer Mehrheit gewählt wurden.
 
Die beiden anwesenden Mitglieder der Kreisbrandinspektion, Kreisbrandinspektor Fleder und Kreisbrandmeister Weidner, gratulierten den beiden neuen Kommandanten und sicherten die Unterstützung der Kreisbrandinspektion zu.
Kreisbrandrat Michael Reitzenstein, Leiter der Kreisbrandinspektion im Landkereis Würzburg, übermittelte in einem Grußwort den Neugewählten Glückwünsche "und wünschen den neugewählten Kommandanten eine erfolgreiche Amtszeit und eine glückliche Hand bei ihren Entscheidungen" und versicherte zeitgleich auch "unsere vollste Unterstützung".
 
Die beiden Kommandanten müssen noch vom Gemeinderat in Abstimmung mit dem Kreisbrandrat bestätigt werden.
Dies soll in der nächsten Gemeinderatssitzung am 4. April geschehen.
 
Wir gratulieren den beiden Kommandanten recht herzlich zu Ihrem Ehrenamt.
Thomas Herpich
Erster Bürgermeister

Durchführung auf dem Gebiet der Kommunen Gaukönigshofen, Stadt Ochsenfurt, Markt Sommerhausen, Markt Randersacker, Theilheim, Rottendorf, Prosselsheim, Oberpleichfeld, Bergtheim, Biebelried, Stadt Dettelbach, Markt Werneck, Waigolshausen, Bergrheinfeld, Grafenrheinfeld von März bis Dezember 2023

Kurze Beschreibung des Projektes

Die 380 Kilovolt (kV) Leitung zwischen dem Umspannwerk Grafenrheinfeld und dem Punkt Rittershausen ist eine rund 50 km lange Versorgungs- und Transitleitung, die seit 1980 zuverlässig Strom nach Baden-Württemberg transportiert. Im Zuge der Energiewende muss die Leitung für die heutigen Anforderungen verstärkt werden. Diese sogenannte Netzverstärkungsmaßnahme ist im Bundesbedarfsplangesetz als Vorhaben 20 festgelegt. Die Genehmigung wird durch die Bundesnetzagentur in Bonn im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens erfolgen. Die Netzverstärkung zwischen Grafenrheinfeld und dem Punkt Rittershausen wird an der bestehenden Trasse durch das Auflegen eines dritten Stromkreises erfolgen. Hierzu muss an jedem Mast halbseitig eine dritte Traverse angebaut werden.

Hintergrund der Ankündigung

Für die Umsetzungsplanung zur 380-kV-Netzverstärkung Grafenrheinfeld - Kupferzell - Großgartach sind weitere verschiedene Arbeiten und Untersuchungen im Gelände erforderlich, u.a. für die bodenkundliche und Ökologische Baubegleitung, artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen wie Besatzkontrollen, Baumhöhlen- und Horstbaumkontrollen, Markierung von Höhlenbäumen mit nicht dauerhafter forstüblicher Markierungsfarbe (als Buchstabe „H“). “). Hinzu kommen Kartierungen (d.h. die Erfassung u.a. von Vögel, Amphibien, Reptilien, Haselmäusen). Als Basis dienen unsere Kartierungen aus dem Jahr 2021 sowie die der umweltfachlichen und technischen Planung.

Beauftragte Firmen
Die Arbeiten erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch die IHB GmbH Ingenieurdienstleistungen, Standort Halle (Saale), Brachwitzer Straße 16, 06118 Halle (Saale) Die vor Ort tätige Firma kann sich durch ein entsprechendes Schreiben ausweisen.

Nutzung von Grundstücken, Art und Umfang der Kartierungen

Für die Arbeiten ist es i.d.R. erforderlich, private land- und forstwirtschaftliche Wege und Grundstücke zu betreten sowie öffentliche Wald- und landwirtschaftliche Wege mit PKW zu befahren. Die Kartierungen selbst werden im Regelfall zu Fuß durchgeführt und dauern zwischen 10 Minuten bis zu einer Stunde. Dabei werden an den Grundstücken und Wegen keine Veränderungen vorgenommen, sondern lediglich der Ist-Zustand von Flora und Fauna durch Fotos und Beschreibung dokumentiert.
Hierbei werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es dennoch zu Flurschäden kommen, werden diese durch TenneT beseitigt bzw. in voller Höhe entschädigt.
Auf den in Tabelle 1 aufgeführten Flurstücken sollen die Geländebegehungen und Kartierungen ausgeführt werden. Wann die Arbeiten erfolgen, hängt von den Witterungsbedingungen ab

Termine

Vorraussichtlicher Beginn der Kartierungen: März 2023
Voraussichtlicher Abschluss der Kartierungen: 31. Dezember 2023

Hinweis: Nicht alle Grundstücke sind über die gesamte Dauer des Zeitraums betroffen. Im Sinne des § 44 I S. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) finden die Kartierungen nacheinander statt. So ergibt sich eine zeitliche Abfolge für die Nutzung der einzelnen Grundstücke.

Gesetzliche Grundlage

Die Berechtigung zur Durchführung der Kartierungsmaßnahmen ergibt sich aus § 44 Abs. 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Kartierungen als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die Kartierungen werden in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde durchgeführt.

Weitere Informationen

Detaillierte Angaben zur Inanspruchnahme einzelner Grundstücke können Sie unter https://www.tennet.eu/de/projekte/netzverstaerkung-grafenrheinfeld-kupferzell einsehen.

Ihr Ansprechpartner
Fragen, Mitteilungen und Hinweise zu den Kartierungsarbeiten nehmen wir gerne entgegen.
Bitte wenden Sie sich an:

Markus Lieberknecht
Telefon: 0921 50740-4098
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
tennet.eu

Aufgrund einer aktuellen Covid-19 Infektionskette, bleibt das Rathaus am Freitag, den 3. März 2023 für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen.

Bürgerinnen und Bürger die eine bestätigte Terminvereinbrung haben, werden darauf hingewiesen, dass ein Infektionsrisiko mit dem Coronavirus besteht.

Zum eigenen Schutz, empfehlen wir das Tragen einer FFP2-Maske!

 

Thomas Herpich
Erster Bürgermeister

FERIENBETREUUNG
Pfingsten und Sommer 2023 in Theilheim

Um Sie als Familie bei der Ferienplanung zu unterstützen, bieten wir in Kooperation mit dem AWO Bezirksverband Unterfranken e. V. wieder eine Ferienbetreuung an.
Willkommen sind alle Schulkinder von 6 – 12 Jahren aus Theilheim.
Die Betreuung findet von 7.30 Uhr – 16.00 Uhr in den Räumen der Jakobstalhalle, Randersackerer Straße statt.

Folgende Ferienzeiten stehen zur Wahl

Pfingstferien 30.05. – 02.06.2023 (4 Tage)
Sommerferien 21.08. – 25.08.2023 (5 Tage)
  28.08. – 01.09.2023 (5 Tage)

Das Angebot kann wochenweise gebucht werden und kostet pro Kind 50 € (5-Tage-Woche) bzw. 40 € (4-Tage-Woche). Das 2. Kind
liegt bei 25 € und jedes weitere Kind ist kostenfrei.

Nähere Infos und das Anmeldeformular finden Sie unter:
https://www.awo-unterfranken.de/einrichtungen/ferienbetreuung.html

 

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Am 24. Februar 2023 findet auf Einladung des Bundespräsidenten im Schloss Bellevue in Berlin eine zentrale Veranstaltung zum Jahrestag des russischen Überfalls auf die Ukraine statt.

Die Firma Tennet informiert:

Von der Bundesnetzagentur (BNetzA) kam die Rückmeldung, dass die Unterlagen vollständig sind und das Genehmigungsverfahren nun beginnen kann. Hierzu hat die BNetzA uns folgende Daten genannt:

Auslegungszeitraum der Unterlagen ist ab 20. Februar 2023 für die Dauer von einem Monat. Die Frist zur Eingabe von Stellungnahmen endet am 20. April 2023. Im Internet sollen die Unterlagen hier veröffentlicht werden:
https://www.netzausbau.de/Vorhaben/ansicht/abschnitt.html;jsessionid=57DA744FAC13A00E0ECFE8D3A30B1044?cms_nummer=20&cms_gruppe=bbplg&cms_status=pfv&cms_abschnitt=Abschnitt+1

Zu Ihrer Information haben wir diesem Schreiben nochmals unsere Daten und Faktenblatt beigefügt.

Den trassenscharfen Verlauf über Ihr Gemeindegebiet können Sie dem Bayernatlas entnehmen:
https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/?lang=de&topic=ba&bgLayer=atkis&catalogNodes=11
Wenn Sie dort in der Suchmaske „TenneT“ eingeben, erscheint als Vorschlag „Web Map Service mit den Netzdaten der TenneT TSO GmbH“. Klicken sie diesen Vorschlag einfach an und es werden unsere Netzdaten in Bayern angezeigt. Damit haben Sie die Möglichkeit, den Verlauf der Leitung innerhalb Ihres Gemeindegebiets flurstücks- und maststandortscharf anzusehen.

Zusätzliche Informationen

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