Aktuelles

Die Gemeinde beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)".

Zweck der Förderung ist der Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse, die im Rahmen von Internetzugangsdiensten zuverlässig zur Verfügung zu stellen sind (Zielbandbreiten).

Gefördert werden Ausgaben des Zuwendungsempfängers an Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze i.S.d. § 3 Nr. 27 des Telekommunikationsgesetzes (Netzbetreiber) zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke oder Ausgaben des Zuwendungsempfängers für die Errichtung von eigenen passiven Breitbandinfrastrukturen (Betreibermodell).

Weitere Informationen über das Förderprogramm finden Sie auf den Seiten des bayerischen Breitbandzentrums
www.schnelles-internet-in-bayern.de

Alle aktuellen Informationen zu unserem Förderfortschritt und wichtige Dokumente erhalten Sie auf der folgenden Seite:
gigabitbayern.de/lkr-wuerzburg-suedost

Von Nordosten herkommend verläuft eine 20 kV-Leitung der Mainfranken Netze GmbH (MFN) über den Spitzweg, die Dümpfelstraße, Oberer Kirchberg, Türschengraben, Gebrunner Weg und Altenberg bis zur Trafo-Station an der Industriestraße beim Autohaus Henneberger.

8 Betonmasten, die die Leitung tragen, sind verbraucht. Sie werden durch Stahlmasten ersetzt. Die Arbeiten dazu sollen am Montag, 20.09.2021, beginnen, und ca. 10 Arbeitstage dauern. Weil für die Montagearbeiten die 20 kV-Leitung freigeschaltet werden muss, werden zur unterbrechungsfreien Stromversorgung stellenweise Notstromaggregate eingesetzt, die über mehrere Tage in Funktion sind.

Während die Stromversorgung über diese Aggregate erfolgt, können die Eigenerzeugungsanlagen (PV-Anlagen, Blockheizkraftwerke) nicht in das Stromnetz einspeisen. Dafür bittet MFN um Verständnis.

Bei Fragen dazu steht Ihnen Tobias Hufnagel von der MFN, Tel. 0931 361461, gerne zur Verfügung.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.05.2021 die Hebesätze der Grundsteuer A auf 300 und der Grundsteuer B auf 300 für das Kalenderjahr 2021 festgesetzt. Gegenüber dem Kalenderjahr 2020 ist damit keine Änderung eingetreten, so dass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2021 verzichtet wird.

Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2020 veranlagten Höhe festgesetzt.

Die Grundsteuer 2021 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundstücksabgabebescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2021 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2020 in einem Betrag am 01.07.2021 fällig. Sollten die Grundsteuer-hebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge) werden Änderungsbescheide erteilt.

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Die amtliche Bekanntmachung zur Festsetzung der Grundsteuer 2021 finden Sie hier

Die Jagdgenossenschaft Theilheim lädt zu ihrer nichtöffentlichen Mitgliederversammlung ein:

am Donnerstag, den 8. Juli 2021, 20:00 Uhr

im Vereinsheim des Kleintierzüchtervereins, Türschengraben

Die gesamte Einladung im Original zum Download 

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Theilheim für das Haushaltsjahr 2021

Der Gemeinderat der Gemeinde Theilheim hat in seiner Sitzung am 11.05.2021 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen.

Das Landratsamt Würzburg hat die Haushaltssatzung sowie den dazugehörigen Haushaltsplan rechtsaufsichtlich wie folgt geprüft (Schreiben vom 10.06.2021):
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Theilheim für das Jahr 2021 wird hiermit amtlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haussatzung öffentlich aus. Die Haushaltssatzung 2021 samt Anlagen kann aufgrund der Corona-Krise nach Terminvereinbarung in der Gemeindeverwaltung im Rathaus Theilheim eingesehen werden.

Theilheim, den 21.06.2021

Gemeinde Theilheim

Thomas Herpich
1. Bürgermeister

Die Satzung finden Sie hier.


lecker Burger*innen

Unter dem Motto "Burger & Pommes TO GO", veranstaltet die KJG Theilheim ein etwas anderes Johannisfeuer. Das Feuer prasselt diesmal (leider wieder) nur im Grill und in der heißen Friteuse. Es gibt Burger für jeden Geschmack, von Cheese bis Vegan". Auch die Liebhaber von Curly Fries kommen aber garantiert auf Ihre Kosten.

Wir müssen leider noch ein paar Coroan-Regeln einhalten, deshalb müssen die Burger und die Pommes vorher bestellt werden.
Abholen könnt Ihr die Gaumenfreuden dann im Hof des Pfarrheims (Weinfestküche).

Alle Angebote, Preise, Details und Bestellen findet und könnt  ihr hier: Johannisfeuer 2021

Zusätzliche Informationen

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