Durch die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden. Insgesamt sind in Bayern derzeit vier Fälle bei Wildvögeln in den Landkreisen Starnberg, Passau, Landsberg am Lech, und Haßberge nachgewiesen. Deutschlandweit sind mehr als 600 Fälle amtlich festgestellt worden. Um eine weitere Ausbreitung der Vogelgrippe in der Wild-vogelpopulation rasch zu erkennen, wird in Bayern zudem das bestehende Wildvogelmonitoring konsequent weitergeführt.

Darüber hinaus hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) heute einen einzelnen Vogelgrippeausbruch in einem kleinen Hausgeflügelbestand mit rund 20 Hühnern im Landkreis Bayreuth bestätigt. Der Betrieb wurde von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde gesperrt und die Tiere gemäß der bundesweit gültigen Geflügelpest-Verordnung gekeult. Die weiteren ergriffenen Maßnahmen vor Ort, darunter auch die Anordnung der Stallpflicht, sind in einer Allgemeinverfügung des Landratsamts geregelt

Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Dennoch sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst werden und Funde den lokalen Behörden gemeldet werden.

Ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter sowie weitere aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind auf der Webseite des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit abrufbar.

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