Einladung zur Bürgerversammlung 2021 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die Bürgerversammlung 2021 findet am Freitag, 19. November 2021 statt, soweit dies im Rahmen der dann gültigen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung möglich ist. Ich würde mich freuen, Sie zahlreich dazu begrüßen zu dürfen. Die Einladung mit Tagesordnung zur Bürgerversammlung wird noch ortsüblich bekannt gegeben. In der Bürgerversammlung ist ausschließlich die Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten vorgesehen. Haben Sie Fragen, Wünsche oder Anträge? Thomas Herpich, Erster Bürgermeister
Hinweise zu den Vorgaben für eine Bürgerversammlung: Das Wort – also eine Rede- und Antragsrecht - in der Bürgerversammlung können grundsätzlich alle Gemeindeangehörigen erhalten. Ausnahmen kann die Bürgerversammlung beschließen. Die Bürgerversammlung kann Empfehlungen an den Gemeinderat geben, in der Sache selbst aber nicht für die Gemeinde verbindliche Entscheidungen treffen. Über eine Empfehlung ist in der Bürgerversammlung durch offene Abstimmung mit Mehrheit abzustimmen. Stimmberechtigt sind dann ausschließlich Gemeindebürger*innen. Empfehlungen der Bürgerversammlung müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Gemeinderat bzw. dem zuständigen Ausschuss behandelt werden. Der Gemeinde steht es frei, die Empfehlung der Bürgerversammlung anzunehmen oder abzulehnen.
Wichtige Informationen zum Hygienekonzept in der Pandemielage:
• Im Gebäude besteht ab Betreten Maskenpflicht FFP2 oder medizinische Gesichtsmaske. Wir empfehlen das Tragen einer FFP2-Maske. • Bitte beachten Sie das Wegekonzept in der Halle und auf die jederzeitige Einhaltung des ausreichenden Mindestabstandes von 1,5m: • Für Redebeiträge werden gesonderte Bereiche vorgehalten, an denen der Mindestabstand jederzeit eingehalten werden kann. • Die Halle wird während der Bürgerversammlung durchgehend belüftet (Lüftungsanlage und permanentes Querlüften): Bitte ziehen Sie sich daher warm an. • Um den Mindestabstand von 1,5 m stets eihalten zu können - erfolgt eine Begrenzung der Teilnehmer auf 152 Bürger*innen. Bei Bedarf wird ggfs. eine zusätzliche Bürgerversammlung angeboten. • Um besser planen zu können und zur Erleichterung der Kontaktnachverfolgung, bitten wir Sie bis spätestens 18.11.2021 um Ihre vorherige Anmeldung – am besten per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 09303 9069 6: • Von der Teilnahme an der Bürgerversammlung sind ausgeschlossen: Aufgrund der Pandemielage kann die Notwendigkeit bestehen, dass wir weitere Auflagen zum Hygienekonzept festlegen müssen. |