Aktuelles

Mit der Änderung der Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) wurden zum 01.02.2021 neue, verbindliche Vordrucke für baurechtliche Verfahren eingeführt.

Damit werden die Vordrucke an die Änderungen der Bayerischen Bauordnung (BayBO) durch die Novelle vom 01.02.2021 angepasst.
Die neuen Vordrucke können u. a. auf der Homepage des Bayer. Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr heruntergeladen werden:

Bauantragsformulare - Bayer. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Die bisherigen Bauantragsformulare usw. können übergangsweise noch bis zum 01.03.2021 verwendet werden.
Für alle nach dem 01.03.2021 bei den Gemeinden eingereichten Bauanträge usw. sind die neuen Vordrucke verpflichtend zu verwenden.

Das Landratsamt Würzburg teilt mit, das die Kraftfahrzeugzulassungsstelle, am Freitag, den 26.02.2021, geschlossen ist.

Dies betrifft beide Standorte in Würzburg und in Ochsenfurt.

Update: Die Unterschrift erfolgt auf einem Tablett(computer). Lassen Sie sich unbedingt umgehend eine Kopie des Vertrages aushändigen!

In den letzten Tagen erhielten wir wiederholt Nachfragen von besorgten Bürger*innen, wegen Haustürbesuchen von "Mitarbeitern der Deutschen Telekom", die Glasfaseranschlüsse für private Haushalte vertreiben würden.

Es handelt sich hierbei mutmaßlich um Mitarbeiter einer Ranger Vertriebs- und Marketing GmbH, Düsseldorf und nicht um Mitarbeiter der Deutschen Telekom, auch wenn diese scheinbar offizielle Jacken der Deutschen Telekom tragen. Laut Auskunft eines Mitarbeiters der Firma, handelt es sich auch nicht um Glasfaser-Hausanschlüsse, sondern Glasfaserleitungen bis zum Verteilerkasten. Nahezu das gesamte Ortsgebiet wird aber bereits seit Jahren mittels dieser Technologie mit Telefon- und Internetanschlüssen versorgt.

Sie sollten die Mitarbeiter der Firma auf keinen Fall ins Haus lassen, damit diese Telefonleitungen überprüfen können.
Sollten Sie in den letzten Tagen bereits einen Vertrag abgeschlossen haben und dabei nicht sicher sein ob Sie hier hier korrekt beraten wurden, können Sie von Ihrem Widerufsrecht gebrauch machen:

Verbraucher könen bei Verträgen, die nicht in Geschäftsräumen geschlossen wurden (Haustürgeschäfte), ein Widerrufsrecht geltend machen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und der Widerruf ist ohne Angabe von Gründen möglich. Achtung: Die Frist gilt ab Datum der Unterschrift!

Verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen gegen Geflügelpest -
Erster Fall bei Hausgeflügelbestand amtlich bestätigt

Das Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz informiert - München, 29.01.2021

Zum Schutz der bayerischen Geflügelhaltungen sollen ab sofort verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel bayernweit angeordnet werden. Das hat das Bayerische Umweltministerium aufgrund der bei Wildvögeln vorliegenden Geflügelpestnachweise in Deutschland und Bayern heute veranlasst.

Erforderliche Maßnahmen werden von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden vor Ort durch eine Allgemeinverfügung bekannt gegeben. Darin werden abhängig von den konkreten örtlichen Gegebenheiten Maßnahmen geregelt wie die Sicherung gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung sowie konsequente Reinigung und Desinfektion. Anordnungen erfolgen anhand einer für Bayern entwickelten Risikobewertung auf Grundlage bundeseinheitlicher Beurteilungskriterien.

Logos Klimazentrum

 

 

 

 

 

 

Die Agenda 21 – Koordinationsstellen in Stadt und Landkreis Würzburg bieten bereits seit Jahren in Zusammenarbeit mit dem GIH Bayern e.V. (Interessenvertretung für Energieberater in Bayern) kostenfreie und allgemeine Erstberatungen rund um das Thema energieeffizientes Bauen, Sanieren und Wohnen an.

Dieses Angebot ist trotz der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie ab 10.2.2021 in Form einer telefonischen Beratung wieder möglich!

Bei Fragen zur Sanierung bzw. Optimierung, zu Themen wie Energieausweis, Energieeinsparverordnung, Fördermitteln und Wirtschaftlichkeit Ihrer Immobilie oder wenn Sie Energie einsparen, Ressourcen schonen, weniger Schadstoffe produzieren und zudem noch Geld sparen möchten, kontaktieren Sie uns in der Umweltstation unter Telefon 0931 37 44 00 und vereinbaren Sie einen Termin.

ÜBERSICHT DER ANSPRUCHSGRUPPEN DER CORONA-SCHUTZIMPFUNG IN DEUTSCHLAND

Das Landratsamt Würzburg bedauert die bisherigen Verzögerungen beim Start der Impfungen gegen das Corona-Virus.
Seniorinnen und Senioren, die das 80. Lebensjahr bereits vollendet haben, sind bereits jetzt berechtigt, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen. Die Impfung ist für natürlich kostenfrei.

Die Impfzentren von Stadt und Landkreis Würzburg sind unter der Telefonnummer 0931 8000-844 erreichbar.

Sie können sich auch online unter www.impfen-wuerzburg.de registrieren und so für einen Termin vormerken lassen. Hier finden Sie auch Erklärungen in Leichter Sprache. Selbstverständlich können auch Angehörige die Anmeldung für Sie übernehmen.

Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema „Corona“ finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege: www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung und unter der Telefonnummer 116 117.

Die Mitarbeiter*innen des Gesundheitsamts und in den Impf- und Testzentren, tun alles Menschenmögliche, um Ihre Gesundheit bestmöglich zu schützen.

Es wird auch auf das umfangreiche Testangebot von Stadt und Landkreis Würzburg hingewiesen. Informationen hierzu finden Sie unter
www.landkreis-wuerzburg.de/testzentren

Zusätzliche Informationen